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Kultur & Sprachreisen nach Honduras

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen

basieren auf dem deutschen Reisevertragsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) insbesondere der §§ 651a ff. BGB. Ferner werden die Besonderheiten, Umstände und ortsüblichen Verhältnisse von Natur- und Erlebnisreisen mit Abenteuercharakter mit einbezogen.

1. Anmeldung

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich (mittels des Buchungsantrages oder über das Internet), mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

2. Zahlung

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises innerhalb 7 Werktage fällig. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 60 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 60 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme der Buchungsbestätigung. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung erst kurz vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseingangs zu verantworten hat. Den Teilnahmepreis sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie den einzelnen Reisebeschreibungen. Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Bienvenidos Honduras Reisen .

3. Mindestteilnehmerzahl

Bienvenidos Honduras Reisen behält sich vor, eine Gruppenreise abzusagen, falls weniger als die notwendige Mindestteilnehmerzahl gebucht haben. Wir werden Sie in diesem Fall 30 Tage vor Fahrtantritt umgehend informieren und die gesamten geleisteten Beträge zurückerstatten.

4. Änderungen beschriebener Fahrtbeschreibungen, Preiserhöhungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten.

Bienvenidos Honduras Reisen ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsabschluß die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund vom Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von Bienvenidos Honduras Reisen nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungstarife und -preise; behördliche Gebühren; Steuern oder sonstige behördliche Abgaben einschließlich Flughafen- und Sicherheitsgebühren.

Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluß und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt oder er kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn Bienvenidos Honduras Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

5. Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Bienvenidos Honduras Reisen kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber Bienvenidos Honduras Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Soweit nicht anders vereinbart fällt eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50€ an. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist jeweils der Eingang der mündlichen oder schriftlichen Erklärung bei Bienvenidos Honduras Reisen . In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer werden pauschal anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von 150,- € berechnet.

Im übrigen stehen Bienvenidos Honduras Reisen im Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu:

  • bis 90 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 150,- €

Bearbeitungsgebühr pro Person

  • von 90 bis 60 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
  • von 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
  • von 29 bis 14 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
  • ab dem 14 Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises
  • am Tag des Reisebeginns oder bei Nichterscheinen 100 % des Reisepreises

Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit Bienvenidos Honduras Reisen nicht nachweist, dass der nach Abzug ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch höher gewesen wäre. Das Recht des Reiseteilnehmers, Bienvenidos Honduras Reisen einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm unbenommen. Erscheint der Reiseteilnehmer nicht oder verspätet zum Beginn der Reise bzw. zu Abfahrt oder Abflug, kündigt er am Tage des Reisebeginns oder aus Gründen, die nicht durch Bienvenidos Honduras Reisen zu vertreten sind, oder muß er vom Antritt der Reise oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält Bienvenidos Honduras Reisen den vollen Vergütungsanspruch. Eventuell entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer an dessen Reiseziel zu bringen oder weiter zu befördern, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Eine Erstattung erfolgt nur insoweit, als Bienvenidos Honduras Reisen von den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden.

6. Außergewöhnliche Umstände, Verspätung, Sonderkosten

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Bienvenidos Honduras Reisen als auch der Reiseteilnehmer den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Bienvenidos Honduras Reisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Bienvenidos Honduras Reisen ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Beförderung umfasst, den Reiseteilnehmer zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.

Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen ( zum Beispiel Kosten, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zur vorbereiteten Reise entstehen oder für eine vorzeitige Rückkehr von einer Reise, zum Beispiel Krankenhaus- und Hotelaufenthalt - auch für Begleitpersonen - als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit und Unfall ) gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Tritt der Reiseveranstalter, um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die vom Veranstalter verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten.

7. Dokumente, Pass, Devisen, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Bezüglich der Gesundheits- und Impfvorschriften weisen wir darauf hin, dass es sich hierbei nur um Richtlinien handelt. Der Reiseteilnehmer muss nach Rücksprache mit seinem Hausarzt und den Empfehlungen der Tropeninstitute in Eigenverantwortung über die jeweilige Prophylaxe entscheiden. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

8. Mitwirkungspflicht

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen bzw. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber Bienvenidos Honduras Reisen direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung (§651e BGB) ist Bienvenidos Honduras Reisen eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von Bienvenidos Honduras Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der Kunde gemäß §651g I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei Bienvenidos Honduras Reisen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gemäß §651g II BGB nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Bienvenidos Honduras Reisen die Ansprüche schriftlich zurückweist.

9. Beachtung von Anweisungen

Verstößt der Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von Bienvenidos Honduras Reisen das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen.

10. Haftung

Die angebotenen Reisen in Honduras sind Natur - und Abenteuerreisen, die eine erhöhte Risikobereitschaft des Reiseteilnehmers voraussetzen. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein erhöhtes Restrisiko in Form eines deutlich erhöhten Verletzungs- und Schadensrisiko z. B. infolge schlechter Gesundheits- vorsorge und landestypischen Krankheiten sowie ungewohnter Umweltbedingungen, Verkehrs- und Wetterverhältnissen, Flora und Fauna, besteht. Der Reiseteilnehmer muss über eine gute Gesundheit und eine normale, körperliche Verfassung verfügen. Dieses gilt besonders bei den Wanderungen und Fahrten im Einbaum in den Regenwäldern von Honduras, die nachweislich Expeditionscharakter haben. Gute Schwimmkenntnisse des Reiseteilnehmers werden hier vorausgesetzt. Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, dass er an diesen Reisen auf eigene Gefahr teilnimmt. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch Bienvenidos Honduras Reisen bleibt davon unberührt. Soweit Bienvenidos Honduras Reisen die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht Bienvenidos Honduras Reisen lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein. Bienvenidos Honduras Reisen übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind.

Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.

Vertragliche Schadenersatzansprüche

Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Deliktische Schadenersatzansprüche

Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind.

Der Veranstalter haftet jedoch

für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist.

Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfall-Versicherung. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen bittet der Veranstalter unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist.

11. Reiserücktrittskosten-Versicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eines Schutzbriefes und beraten Sie gerne.

12. Sonstiges

Gerichtsstand der Klagen gegen Bienvenidos Honduras Reisen ist am Sitz des Veranstalters. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten kommt.

13. Veranstalter

Bienvenidos Honduras Reisen

San Pedro Sula, Cortes
Honduras , Zentralamerika

Tel. 00504 -
Fax 00504 -



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